RS Vwgh 2003/4/8 2001/01/0435

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/01/0600 E 21. August 2001 RS 1 (hier: ein Staatsangehöriger der Republik Kongo, der gegen "die eigenen Leute" kämpfen hätte müssen.)

Stammrechtssatz

Behauptet der Asylwerber (hier: ein Staatsangehöriger des Sudan) eine auf Grund der Zugehörigkeit zur christlichen Religion erfolgende Einberufung, die zum Kampf gegen andere Christen diene, ihn somit einem vorprogrammierten Gewissenskonflikt aussetze (Hinweis E vom 22. April 1998, Zl. 97/01/0146), so könnte diesen Behauptungen - träfen sie zu - nicht ohne weiteres die asylrechtliche Relevanz abgesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010435.X01

Im RIS seit

30.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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