RS Vwgh 2003/4/23 2002/04/0182

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Veröffentlicht am 23.04.2003
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Index

95/01 Elektrotechnik

Norm

EMVV 1995 §4;
EMVV 1995 §6 Abs1 lita;
EMVV 1995 §7 Abs1;
EMVV 1995 §8;
EMVV 1995 Anh3;

Rechtssatz

Anhang III EMVV 1995 ist systematisch zu trennen auf den Aspekt der Höchstwerte der von den Geräten ausgehenden elektromagnetischen Störungen einerseits und auf den Aspekt des Störfestigkeitsniveaus andererseits. Nur hinsichtlich des zweiten Aspektes und auch nur in der Art einer Tatbestandswirkung (nämlich Störfestigkeit gegenüber Störungen, die von Geräten ausgehen, die den Normen des § 6 EMVV 1995 entsprechen) wird (auch) auf harmonisierte Normen Bezug genommen. Daraus lässt sich kein Schluss ziehen, die harmonisierten Normen wären (allgemein) bestimmend für die Schutzziele des § 4 EMVV 1995.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002040182.X03

Im RIS seit

12.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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