RS Vwgh 2003/4/23 99/08/0035

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Veröffentlicht am 23.04.2003
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Index

66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

EFZG §3 Abs3;

Beachte

Besprechung in:DRdA 2/2004, 151 - 158;

Rechtssatz

Die in der Rechtsprechung auf der Grundlage des § 3 Abs. 3 EFZG (und vergleichbarer Bestimmungen) entwickelten rechtlichen Gesichtspunkte für die Bemessung des Entgeltfortzahlungsanspruches für Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, während derer Umstände eintreten, die im Falle der Arbeitserbringung zu einer entgeltwirksamen Verringerung der Arbeitsleistung oder gar zum Entfall derselben (einschließlich des Entgeltanspruches) geführt hätten (wobei der Umstand, dass Gruppen von Arbeitnehmern oder ein ganzer Betrieb von diesem Ereignis betroffen sind, als Indiz dafür heranzuziehen ist, dass auch der erkrankte Arbeitnehmer als Mitglied dieser Gruppe oder dieses Betriebes von diesem Ereignis betroffen gewesen wäre), sind auf den hier zu beurteilenden Sachverhalt, nämlich auf das Dienstverhältnis eines Garderobiers an der Wiener Volksoper, welches in den Monaten Juli und August jeweils unterbrochen oder karenziert war, zu übertragen (mit ausführlicher Begründung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999080035.X10

Im RIS seit

28.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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