RS Vwgh 2003/4/23 98/08/0335

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Veröffentlicht am 23.04.2003
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §47 Abs1;

Rechtssatz

Insoweit § 24 Abs. 2 AlVG an die "Zuerkennung" einer Geldleistung anknüpft, ist darunter (auch) der Zugang der Mitteilung gemäß § 47 Abs. 1 AlVG zu verstehen, ohne dass es darauf ankäme, ob die betreffende Partei auch Zahlungen erhalten hat. Dies gilt daher auch dann, wenn dem Empfänger das der Mitteilung entsprechende Arbeitslosengeld gar nicht zugekommen ist, weil die regionale Geschäftsstelle die Geldanweisung zuvor widerrufen hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998080335.X03

Im RIS seit

16.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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