RS Vwgh 2003/4/24 2000/09/0033

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §28 Abs1 Z1;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §20;
VStG §21 Abs1;

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer hat vier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AuslBG begangen. Die Voraussetzungen des § 20 VStG hat die belangte Behörde schon mit Rücksicht darauf zu Recht verneint, dass der Beschwerdeführer gleich in vier Fällen gegen grundsätzliche Bestimmungen des AuslBG verstoßen hat, wobei er in drei Fällen vorsätzlich und wissentlich handelte. Das Verschulden des Beschwerdeführers ist demnach nicht geringfügig, sodass schon aus diesem Grund eine Anwendung des § 21 Abs. 1 VStG nicht in Betracht kam. Im Übrigen lässt der Beschwerdeführer unberücksichtigt, dass die Folgen der Übertretungen nicht unbedeutend sind (Hinweis E vom 28. Februar 2002, Zl. 2000/09/0180).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090033.X02

Im RIS seit

16.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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