RS Vwgh 2003/4/25 2002/12/0109

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Veröffentlicht am 25.04.2003
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §155 Abs1;
BDG 1979 §178 Abs2 idF 2000/I/094;
BDG 1979 Anl1 Z21.4 idF 2000/I/094;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/12/0202 E 29. September 1999 RS 3

Stammrechtssatz

Da es Kennzeichen des provisorischen Dienstverhältnisses ist, dass die Zeit dieses Dienstverhältnisses zur Erprobung für die Übernahme in ein unkündbares öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis bestimmt ist, hat die Behörde vor allem die Forschungstätigkeit des Universitätsassistenten während der Zeit seines provisorischen Dienstverhältnisses zu bewerten (Hinweis E 24.9.1997, 96/12/0031).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120109.X02

Im RIS seit

25.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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