RS Vwgh 2003/4/30 2002/16/0271

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §4;

Rechtssatz

Ist ein Abgabenanspruch entstanden, so ist grundsätzlich der Wegfall des Abgabenanspruchs durch nachträgliche Dispositionen des Abgabepflichtigen ausgeschlossen. Daher kann der Abgabenanspruch durch rückwirkende Rechtsgeschäfte nicht in Wegfall gebracht werden (Hinweis Ritz, BAO2, § 4 Rz 11). Insbesondere bei Verkehrsteuern gilt dabei der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann (Hinweis E 25.2.1993, 92/16/0160).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160271.X02

Im RIS seit

25.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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