Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Es besteht einerseits kein subjektives Recht auf "richtige Entscheidung bzw. Rechtsanwendung" (vgl. dazu die bei Steiner, Beschwerdepunkte und Beschwerdegründe in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 71 unter FN 74 referierte hg. Judikatur) und andererseits genügt ein bloßes Gesetzeszitat zur Darstellung des Beschwerdepunktes nicht (Steiner a. a.O. 70 mwN in FN 69).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003160034.X01Im RIS seit
18.08.2006Zuletzt aktualisiert am
02.11.2009