RS Vwgh 2003/4/30 2003/16/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Es besteht einerseits kein subjektives Recht auf "richtige Entscheidung bzw. Rechtsanwendung" (vgl. dazu die bei Steiner, Beschwerdepunkte und Beschwerdegründe in Holoubek/Lang, Das verwaltungsgerichtliche Verfahren in Steuersachen, 71 unter FN 74 referierte hg. Judikatur) und andererseits genügt ein bloßes Gesetzeszitat zur Darstellung des Beschwerdepunktes nicht (Steiner a. a.O. 70 mwN in FN 69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160034.X01

Im RIS seit

18.08.2006

Zuletzt aktualisiert am

02.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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