RS Vwgh 2003/4/30 2003/16/0004

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AgrVG §15 Abs3 idF 2000/I/026;
AgrVG §15;
B-VG Art10 Abs1 Z4;
B-VG Art12 Abs1 Z3;
GGG 1984 §1;

Rechtssatz

Die Gerichtsgebühren sind ausschließliche Bundesabgaben und sind dem Kompetenzbereich des Art. 10 Abs. 1 Z. 4 B-VG zuzuordnen. In diesem Bereich kommt der Agrarbehörde (deren Tätigkeit in den Kompetenzbereich des Art. 12 Abs. 1 Z. 3 B-VG einzuordnen ist) keine Zuständigkeit zu, insbesondere nicht die Kompetenz zum bescheidmäßigen Abspruch über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Gebührenbefreiung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160004.X02

Im RIS seit

18.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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