RS Vwgh 2003/4/30 99/13/0224

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
57/09 Sonstiges Versicherungsrecht

Norm

EStG 1988 §15 Abs1;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
VersVG §166;

Rechtssatz

Als Vorteil aus dem bestehenden Dienstverhältnis kommt alles in Betracht, was im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zufließt. Es können dies Geldleistungen oder geldwerte Vorteile (Sachbezüge) sein. Zu solchen Vorteilen gehören auch Leistungen zu einer Versicherung, die dem Arbeitnehmer gehört. Um hievon sprechen zu können, muss der Arbeitnehmer im Versicherungsverhältnis eine solche Stellung haben, dass er über die Ansprüche aus der Versicherung verfügen kann, es müssen ihm also die Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis zustehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130224.X01

Im RIS seit

12.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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