RS Vwgh 2003/4/30 2000/16/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

E1E
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
32/06 Verkehrsteuern
59/04 EU - EWR

Norm

11997E056 EG Art56;
11997E058 EG Art58 Abs1 lita;
GGG 1984 §26 Abs1;
GGG 1984 TP9 litb Z1;
GrEStG 1987;

Rechtssatz

Wenn in Art. 58 Abs. 1 EG unter lit. a sogar die unterschiedliche Behandlung der Steuerpflichtigen mit unterschiedlichen Wohnorten oder Kapitalanlageorten ermöglicht wird, lässt sich unschwer der Umkehrschluss ziehen, dass eine generelle Steuerbelastung (hier des Grundverkehrs), die diese Unterschiede nicht kennt, keinesfalls in Widerspruch zu Art. 56 Abs. 1 EG sein kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000160086.X04

Im RIS seit

24.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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