RS Vwgh 2003/4/30 97/13/0148

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0147 E 30. April 2003

Rechtssatz

Der vom Urlaubsantritt verschiedene Zeitpunkt der Auszahlung des Urlaubsentgeltes allein bewirkt noch nicht die Einreihung unter den Begriff des sonstigen Bezugs. An der Zuordnung der in Rede stehenden Zahlungen zu den Lohnzahlungszeiträumen oder Teilen davon, in welche der Urlaub des Steuerzahlers fällt, ändert ein tatsächlicher Auszahlungszeitpunkt nichts.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130148.X06

Im RIS seit

02.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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