RS Vwgh 2003/4/30 2002/16/0292

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/16/0293

Rechtssatz

Gegenleistung ist alles, was der Erwerber einsetzen muss, um das Grundstück zu erhalten, wobei es darauf ankommt, ob die Leistung des Erwerbers in einem unmittelbaren tatsächlichen und wirtschaftlichen oder "inneren" Zusammenhang mit dem Grundstück steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160292.X02

Im RIS seit

24.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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