RS Vwgh 2003/4/30 2002/16/0271

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §4;
B-VG Art7 Abs1;
KVG 1934;

Rechtssatz

Dass eine Verkehrsteuer bei einer anderen Gestaltung des Sachverhaltes durch die am Rechtsvorgang beteiligten Parteien allenfalls vermieden werden kann, macht die Entstehung des Steuertatbestandes nicht unsachlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160271.X03

Im RIS seit

25.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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