RS Vwgh 2003/4/30 99/13/0224

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
57/09 Sonstiges Versicherungsrecht

Norm

EStG 1988 §15 Abs1;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;
VersVG §166;

Rechtssatz

Eine schlichte (widerrufliche) Begünstigung des versicherten Dienstnehmers hat noch keine Übertragung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag auf den Dienstnehmer zur Folge.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130224.X03

Im RIS seit

12.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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