RS Vwgh 2003/5/5 2000/10/0199

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Veröffentlicht am 05.05.2003
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §172 Abs6;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0044 E 11. Mai 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Forstpolizeiliche Aufträge nach § 172 Abs 6 FG dienen in erster Linie der Walderhaltung. Die Rechtmäßigkeit eines auf dieser Gesetzesstelle beruhenden Wiederbewaldungsauftrages ist demnach davon abhängig, ob die Wiederbewaldung eine Maßnahme darstellt, die im konkreten Fall zur Walderhaltung erforderlich ist. (Hinweis auf E 21.5.1981, 3648/80, VwSlg 10463 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000100199.X01

Im RIS seit

20.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

29.04.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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