RS Vwgh 2003/5/5 2001/10/0123

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Veröffentlicht am 05.05.2003
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §27 idF 2002/I/059;
ForstG 1975 §28 Abs1;

Rechtssatz

Eine Rechtswidrigkeit von Vorschreibungen im Rahmen der Bannlegung wird mit dem Hinweis, die vorgeschriebenen Maßnahmen wären nicht erforderlich, wäre der Wald in der Vergangenheit anders behandelt worden, nicht aufgezeigt (vgl das hg Erkenntnis vom 6. Mai 1996, Zl 94/10/0069).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001100123.X07

Im RIS seit

29.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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