RS Vwgh 2003/5/8 2000/15/0091

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Veröffentlicht am 08.05.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0222 E 31. Jänner 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Das Hervorkommen von Gründen, die in bezug auf den vorgelegenen Sachverhalt eine abweichende Beweiswürdigung, auch eine andersartige Beweiswürdigung als die, die im abgeschlossenen Verfahren vorgenommen und dem rechtskräftigen Bescheid zugrundegelegt wurde, zur Folge haben können, ist bei gleicher Tatsachenlage noch keine neu hervorgekommene Tatsache und bildet daher keinen Wiederaufnahmegrund.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000150091.X02

Im RIS seit

03.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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