RS Vwgh 2003/5/8 2000/15/0091

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Veröffentlicht am 08.05.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs1;

Rechtssatz

Bei der beantragten Wiederaufnahme ist der Wiederaufnahmewerber behauptungs- und beweispflichtig (Hinweis E 17. Mai 2000, 2000/15/0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000150091.X01

Im RIS seit

03.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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