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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/12/0051 E 8. März 2022 RS 6Stammrechtssatz
Weisungen sind empfangsbedürftig (VwGH 28.9.1994, 93/12/0068). Die Erlassung einer Weisung ist an keine besonderen Formerfordernisse gebunden. Sie kann mündlich oder schriftlich ergehen und telefonisch, im Umlauf etc erfolgen. Wird allerdings der - nicht obligatorische - Postweg beschritten, so unterliegt auch die Erlassung einer Weisung dem Zustellgesetz (vgl. VwGH 20.11.2003, 2002/09/0088). Aus dieser Rechtsprechung folgt, dass die Pflicht zur zumutbaren Mitwirkung an einer ärztlichen Untersuchung iSd. § 51 Abs. 2 zweiter Satz BDG 1979 nicht schon allein dadurch verletzt ist, dass ein Beamter mit seiner Dienstbehörde "nicht regelmäßig in Kontakt tritt", sondern voraussetzt, dass die Dienstbehörde dem Beamten eine entsprechende Aufforderung zur Kenntnis bringt, der der Beamte in weiterer Folge, obwohl ihm dies zumutbar wäre, nicht nachkommt.Weisungen sind empfangsbedürftig (VwGH 28.9.1994, 93/12/0068). Die Erlassung einer Weisung ist an keine besonderen Formerfordernisse gebunden. Sie kann mündlich oder schriftlich ergehen und telefonisch, im Umlauf etc erfolgen. Wird allerdings der - nicht obligatorische - Postweg beschritten, so unterliegt auch die Erlassung einer Weisung dem Zustellgesetz vergleiche VwGH 20.11.2003, 2002/09/0088). Aus dieser Rechtsprechung folgt, dass die Pflicht zur zumutbaren Mitwirkung an einer ärztlichen Untersuchung iSd. Paragraph 51, Absatz 2, zweiter Satz BDG 1979 nicht schon allein dadurch verletzt ist, dass ein Beamter mit seiner Dienstbehörde "nicht regelmäßig in Kontakt tritt", sondern voraussetzt, dass die Dienstbehörde dem Beamten eine entsprechende Aufforderung zur Kenntnis bringt, der der Beamte in weiterer Folge, obwohl ihm dies zumutbar wäre, nicht nachkommt.
Schlagworte
Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024120128.L01Im RIS seit
13.10.2026Zuletzt aktualisiert am
27.10.2026