RS Vwgh 2026/9/10 Ra 2026/09/0051

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Veröffentlicht am 10.09.2026
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Charakter einer verwaltungsbehördlichen bzw. -gerichtlichen Entscheidung als Sacherledigung ist aus dem Gesamtinhalt der Entscheidung abzuleiten (VwGH 29.1.2025, Ra 2021/04/0204). Erst unter Berücksichtigung der Begründung des Erkenntnisses kann daher beurteilt werden, ob sich das VwG im ersten Rechtsgang bloß in der Form und im Ausdruck vergriffen hat.

Schlagworte

Begründung Allgemein Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026090051.L04

Im RIS seit

13.10.2026

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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