Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §2 Abs1 Z10Rechtssatz
Die Verstellung des Gehsteiges durch Mülltonnen kann lediglich eine Unmöglichkeit der Benützung des Gehsteiges begründen, sie vermag aber nichts an der Qualifikation einer Verkehrsfläche als Gehsteig zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025020053.L08Im RIS seit
13.10.2026Zuletzt aktualisiert am
20.10.2026