RS Vwgh 2003/5/15 2001/01/0503

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Veröffentlicht am 15.05.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6;
AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Im vorliegenden Sachverhalt (Wegnahme eines Kindes; die Beschwerdeführerin dachte offenbar nicht daran, ihren Schwager zu heiraten) ist die Behauptung einer massiven Verfolgungshandlung enthalten; diese Verfolgung muss wegen der natürlichen Verbundenheit und der wechselseitigen Abhängigkeit zwischen Mutter und Neugeborenem als - auch - gegen die Mutter gerichtet angesehen werden. Geht man aber von einer drohenden Verfolgung der Beschwerdeführerin aus, kann bei ihr als Frau, die den dargestellten Traditionen unterworfen ist, unter dem Gesichtspunkt der Zugehörigkeit zu einer bestimmten "sozialen Gruppe", ein Zusammenhang mit einem Konventionsgrund nicht von vornherein verneint werden (vgl. E 20.10.1999, Zl. 99/01/0197; 31.1.2002, Zl. 99/20/0497; 9.7.2002, Zl. 2001/01/0281).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010503.X01

Im RIS seit

20.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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