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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/20/0108 E 3. Juli 2003 2001/20/0191 E 17. September 2003 2002/20/0581 E 12. Juni 2003Rechtssatz
Im vorliegenden Fall reichen die Feststellungen des unabhängigen Bundesasylsenates nicht aus, um daraus abzuleiten, der Asylwerber habe eine Kumulation von "Schutz" durch den Herkunfts- und den Aufenthaltsstaat angestrebt oder sich im Bewusstsein der Bedeutung seines Verhaltens für Ersteres entschieden. An der - in der Judikatur zu den früheren Asylgesetzen vertretenen und dem angefochtenen Bescheid zugrunde gelegten - Ansicht, dass es darauf nicht ankomme, hält der Verwaltungsgerichtshof für das geltende Asylgesetz nicht fest.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001010499.X09Im RIS seit
20.06.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008