RS Vwgh 2003/5/21 2000/09/0155

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9;

Rechtssatz

Die bloße Erteilung von Weisungen, etwa das AuslBG sei einzuhalten, und die Wahrnehmung einer nicht näher bezeichneten "Oberaufsicht" reichen für das Vorliegen eines ausreichenden Kontrollsystems nicht aus; entscheidend ist, ob auch eine wirksame Kontrolle über die Einhaltung der vom Verantwortlichen erteilten Weisung erfolgt (Hinweis E 27.6.2001, Zl. 98/09/0361, m.w.N.).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000090155.X01

Im RIS seit

09.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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