RS Vwgh 2003/5/22 2001/04/0168

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Veröffentlicht am 22.05.2003
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §77 Abs2;

Rechtssatz

Bei § 77 Abs 2 GewO 1994 ist ein objektiv anzuwendender Beurteilungsmaßstab vorgegeben, der unabhängig von der Person des jeweiligen Nachbarn und dessen subjektiven Empfindens auf das Empfinden der Maßstabfigur des gesunden, normal empfindenden Kindes und des gesunden, normal empfindenden Erwachsenen abstellt (Hinweis auf die bei Grabler, Stolzlechner, Wendl, Kommentar zur GewO2 (2003), 583 f, referierte hg. Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001040168.X01

Im RIS seit

15.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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