RS Vwgh 2003/5/22 2003/04/0065

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Veröffentlicht am 22.05.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

B-VG Art140 Abs1;
GewO 1994 §81 Abs2 Z7;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Mit Erkenntnis vom 5. März 2003, G 210/02, hat der Verfassungsgerichtshof § 81 Abs 2 Z 7 GewO 1994 aufgehoben und ausgesprochen, dass frühere gesetzliche Bestimmungen nicht wieder in Kraft treten. Im vorliegenden Anlassfall ist die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Bestimmung nicht anzuwenden. Die belangte Behörde hat ihren Bescheid auf diese Bestimmung gestützt. Der angefochtene Bescheid war daher gemäß § 42 Abs. 2 Z. 1 VwGG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003040065.X01

Im RIS seit

15.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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