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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs3Rechtssatz
Stand der Kanzleikraft keine vom Vertreter des Revisionswerbers handschriftlich unterfertigte Ausfertigung der Revision zur Verfügung, konnte sie keine - den Vorgaben des § 25a Abs. 5 iVm 24 Abs. 3 VwGG entsprechende - postalische Einbringung der Revision beim BFG vornehmen.Stand der Kanzleikraft keine vom Vertreter des Revisionswerbers handschriftlich unterfertigte Ausfertigung der Revision zur Verfügung, konnte sie keine - den Vorgaben des Paragraph 25 a, Absatz 5, in Verbindung mit 24 Absatz 3, VwGG entsprechende - postalische Einbringung der Revision beim BFG vornehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026150098.L03Im RIS seit
08.09.2026Zuletzt aktualisiert am
08.09.2026