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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Wenn die Asylbehörden nicht dartun, dass ihren Überlegungen ein Spezialwissen über die Vorgangsweise der Revolutionswächter im Iran zugrunde liegt, handelt es sich um bloße Spekulationen, die demnach nicht geeignet sind, die Unglaubwürdigkeit des (gesamten) Vorbringens des Asylwerbers tragfähig zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999200578.X03Im RIS seit
03.07.2003Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011