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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs2Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Novak, den Hofrat Dr. Sutter und die Hofrätin Dr.in Lachmayer als Richter und Richterin, unter Mitwirkung des Schriftführers Mag. Halvax, über die Revision des H W, gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom 30. März 2026, Zl. RV/3100422/2017, betreffend Kapitalertragsteuer 2013 und 2014, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Wien, am 17. August 2026
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2026150080.L00Im RIS seit
08.09.2026Zuletzt aktualisiert am
08.09.2026