RS Vwgh 2003/5/23 2003/11/0042

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Veröffentlicht am 23.05.2003
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

AVG §19;
B-VG Art130 Abs2;
SGG §9 impl;
SMG 1997 §12;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/11/0134 E 28. Juni 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Dann, wenn der Verdacht gegeben ist, eine Person missbrauche Suchtgift, ist im Hinblick auf allenfalls zu setzende ärztliche Maßnahmen Raschheit geboten. Im Regelfall kann daher nicht gesagt werden, dass es gleichgültig sei, ob der Betreffende früher oder später bei der Behörde erscheine, weshalb der Behörde eine Überschreitung des Auswahlermessens hinsichtlich der Form der Ladung nicht vorzuwerfen ist, wenn sie sich für einen Ladungsbescheid entscheidet.

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003110042.X01

Im RIS seit

22.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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