Rechtssatznummer
7Entscheidungsdatum
28.08.2026Norm
BAO §6Rechtssatz
Ein einheitlicher Abgabenbescheid iSd § 199 BAO muss nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werden, es genügt, mehrere Personen spruchmäßig zu nennen.Ein einheitlicher Abgabenbescheid iSd Paragraph 199, BAO muss nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werden, es genügt, mehrere Personen spruchmäßig zu nennen.
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Abgabenbescheid; öffentliche Kanalanlage; Liegenschaft; Grundstück; Gesamtschuldner;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.AV.774.001.2026Zuletzt aktualisiert am
14.09.2026