RS Lvwg 2026/9/2 LVwG-VG-5/002-2026, LVwG-VG-6/002-2026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.2026
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Rechtssatznummer

4

Entscheidungsdatum

02.09.2026

Rechtssatz

Kann eine betriebswirtschaftliche Erklärung für die auffälligen Preise gefunden werden, so ist nach dem Konzept des BVergG von einem angemessenen Preis auszugehen (vgl Deutschmann/Heid in Heid/Reisner/Deutschmann/Hofbauer [Hrsg], Kommentar zum Bundesvergabegesetz 2018 [2019], § 137, Rn 15).Kann eine betriebswirtschaftliche Erklärung für die auffälligen Preise gefunden werden, so ist nach dem Konzept des BVergG von einem angemessenen Preis auszugehen vergleiche Deutschmann/Heid in Heid/Reisner/Deutschmann/Hofbauer [Hrsg], Kommentar zum Bundesvergabegesetz 2018 [2019], Paragraph 137,, Rn 15).

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Angebotsprüfung; Dokumentation; Auftragswert; Ausschreibungsbestimmungen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.VG.5.002.2026

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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