RS Lvwg 2026/9/2 LVwG-VG-5/002-2026, LVwG-VG-6/002-2026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.2026
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.09.2026

Rechtssatz

Gemäß § 13 BVergG ist der Auftragswert vor Durchführung des Verfahrens sachkundig zu ermitteln. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung ist der Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens (VwGH Ro 2014/04/0071).Gemäß Paragraph 13, BVergG ist der Auftragswert vor Durchführung des Verfahrens sachkundig zu ermitteln. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung ist der Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens (VwGH Ro 2014/04/0071).

Schlagworte

Vergabe; Nachprüfung; Angebotsprüfung; Dokumentation; Auftragswert; Ausschreibungsbestimmungen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2026:LVwG.VG.5.002.2026

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2026
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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