RS Vwgh 2003/5/26 2000/12/0188

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Veröffentlicht am 26.05.2003
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Index

L22004 Landesbedienstete Oberösterreich
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §15 Abs1 impl;
GehG 1956 §15 Abs5 impl;
GehG/OÖ 1956 §15 Abs1;
GehG/OÖ 1956 §15 Abs5;

Rechtssatz

Ausführungen zur grundsätzlichen Verwendungsabhängigkeit von Nebengebühren, insbesondere von pauschalierten Nebengebühren und zu den in § 15 Abs 5 des Oberösterreichischen Landes-Gehaltsgesetzes enthaltenen besonderen Regelungen für die pauschalierten Nebengebühren für den Fall, dass die anspruchsbegründende Verwendung nicht mehr ausgeübt wird, ohne dass eine neue Verwendung zugewiesen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000120188.X01

Im RIS seit

08.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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