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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 1997 §8;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):99/18/0224 E 10. September 2003Rechtssatz
Ein Antrag nach § 75 Abs. 1 FrG 1997, der sich auf denselben Staat bezieht wie derjenige, der im Asylverfahren einer - wenn auch nicht rechtskräftigen - Refoulement-Entscheidung unterzogen worden ist, ist unzulässig. Einem solchen Feststellungsantrag steht das Prozesshindernis des § 75 Abs. 1 zweiter Satz FrG 1997 entgegen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003180013.X04Im RIS seit
18.07.2003Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009