Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
31975L0442 Abfallrahmen-RL Art1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/07/0058 E 11. März 1999 RS 3Stammrechtssatz
Dass es für die Frage, ob eine als Verpackung verwendete Sache einer nach § 7 Abs 2 AWG 1990 erlassenen Verordnung unterliegt, auf die Subsumierbarkeit der betroffenen Sache unter die Bestimmung des § 2 Abs 1 AWG 1990 nicht ankommt, ist ein Auslegungsergebnis, welches auch durch die Vorgaben des Gemeinschaftsrechtes geboten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001070078.X03Im RIS seit
04.07.2003Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012