RS Vwgh 2003/6/4 2001/13/0300

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Veröffentlicht am 04.06.2003
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Das Vorliegen einer schuldrechtlichen Vereinbarung ist Voraussetzung dafür, Zahlungen überhaupt als Betriebsausgabe in Betracht kommen zu lassen. Dies hindert die Abgabenbehörden aber nicht daran, die mit den eigenen minderjährigen Kindern getroffenen Vereinbarungen auf ihren wirtschaftlichen Gehalt hin zu prüfen und allenfalls zur Feststellung zu gelangen, dass für die nach außen vorgegebene Leistungsbeziehung eine familienhafte Veranlassung bestanden hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001130300.X02

Im RIS seit

03.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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