RS Vwgh 2003/6/4 2001/13/0300

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.06.2003
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21 Abs1;
BAO §23 Abs1;
BAO §25;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie kommen daher nur in Fällen zum Tragen, in denen berechtigte Zweifel am wahren wirtschaftlichen Gehalt einer behaupteten vertraglichen Gestaltung bestehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001130300.X01

Im RIS seit

03.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten