RS Vwgh 2003/6/4 97/13/0195

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Veröffentlicht am 04.06.2003
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §37 Abs1 idF 1993/818;
EStG 1988 §37 Abs2 Z2 idF 1993/818;

Rechtssatz

Die Steuerermäßigung des § 37 Abs. 1 in den Fällen der außerordentlichen Einkünfte nach § 37 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ist an die Bedingung gebunden, dass der Zeitraum, für den die Entschädigungen gewährt werden, mindestens sieben Jahre beträgt. Deshalb ist diese Begünstigung auf seltene Ausnahmefälle beschränkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130195.X05

Im RIS seit

03.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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