RS Vwgh 2026/6/25 Ra 2025/13/0139

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Veröffentlicht am 25.06.2026
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2011/16/0187 E 18. März 2013 RS 5

Stammrechtssatz

Der bloße Umstand, einen Steuerberater mit den steuerlichen Agenden der Gesellschaft betraut zu haben, schließt ein Verschulden des Geschäftsführers der Gesellschaft an der Uneinbringlichkeit der Abgaben der Gesellschaft nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130139.L10

Im RIS seit

16.09.2026

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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