RS Vwgh 2026/6/25 Ra 2025/13/0139

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Veröffentlicht am 25.06.2026
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Bei der Uneinbringlichkeit nach § 9 BAO kommt es - zumindest bei einem vorher ergangenen Abgaben- oder Haftungsbescheid - darauf an, ob die Abgabe bei der Primärschuldnerin uneinbringlich ist.Bei der Uneinbringlichkeit nach Paragraph 9, BAO kommt es - zumindest bei einem vorher ergangenen Abgaben- oder Haftungsbescheid - darauf an, ob die Abgabe bei der Primärschuldnerin uneinbringlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025130139.L05

Im RIS seit

16.09.2026

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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