RS Vfgh 2005/12/14 B1026/03

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Veröffentlicht am 14.12.2005
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8000 Raumordnung

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Aufhebung des 3.0 Flächenwidmungsplanes 2002 der Landeshauptstadt Graz vom 04.07., 07.11. und 12.12.02, soweit damit für ein Grundstück die Widmungs- und Nutzungsart "Reines Wohngebiet" sowie eine Bebauungsdichte von 0,2-0,3 festgelegt wird, sowie des 09.08 Bebauungsplanes "Pongratzgründe" vom 10.05.00 mit E v 14.12.05, V74/05 ua.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlaßfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2005:B1026.2003

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2013
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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