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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §118Rechtssatz
Leidet der Auskunftsbescheid an inhaltlichen Mängeln, sind diese im Beschwerdeweg zu relevieren. Eine ersatzweise Thematisierung inhaltlicher Einwände gegen den Auskunftsbescheid im Verfahren auf Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrags kommt nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2024150020.J02Im RIS seit
08.10.2026Zuletzt aktualisiert am
08.10.2026