Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/03/0031 E 13. September 2016 RS 2 (hier: nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Um die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 48 Abs 1 Z 2 EisenbahnG 1957 sicherzustellen, ist die Behörde berechtigt, im Auflassungsbescheid Nebenbestimmungen vorzusehen, mit denen die Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der angeordneten Auflassung festgelegt werden. Diese Nebenbestimmungen im Bescheid müssen hinreichend bestimmt sein; sie müssen so bestimmt gefasst sein, dass insbesondere dem Bescheidadressaten die überprüfbare Möglichkeit gegeben wird, der Auflage zu entsprechen (vgl VwGH vom 18. Februar 2015, 2013/03/0156). Eine weitere (gesonderte) eisenbahnrechtlichen Genehmigung für das umzugestaltende Wegenetz bzw straßenbauliche Ersatzmaßnahmen zur Erfüllung der Verkehrserfordernisse im Sinne des § 48 Abs 1 Z 2 EisenbahnG 1957 sieht das EisenbahnG 1957 nicht vor und ist somit auch nicht erforderlich.Um die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen des Paragraph 48, Absatz eins, Ziffer 2, EisenbahnG 1957 sicherzustellen, ist die Behörde berechtigt, im Auflassungsbescheid Nebenbestimmungen vorzusehen, mit denen die Ersatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der angeordneten Auflassung festgelegt werden. Diese Nebenbestimmungen im Bescheid müssen hinreichend bestimmt sein; sie müssen so bestimmt gefasst sein, dass insbesondere dem Bescheidadressaten die überprüfbare Möglichkeit gegeben wird, der Auflage zu entsprechen vergleiche VwGH vom 18. Februar 2015, 2013/03/0156). Eine weitere (gesonderte) eisenbahnrechtlichen Genehmigung für das umzugestaltende Wegenetz bzw straßenbauliche Ersatzmaßnahmen zur Erfüllung der Verkehrserfordernisse im Sinne des Paragraph 48, Absatz eins, Ziffer 2, EisenbahnG 1957 sieht das EisenbahnG 1957 nicht vor und ist somit auch nicht erforderlich.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2024030005.J18Im RIS seit
06.10.2026Zuletzt aktualisiert am
06.10.2026