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001 Verwaltungsrecht allgemeinHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/03/0053 E 14. November 2006 RS 5Stammrechtssatz
Der Bauwerber hat einen Anspruch darauf, dass die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung bei Vorliegen aller sonstiger Voraussetzungen mit der Auflage der Erlangung der Verfügungsgewalt über die Grundflächen vor Baubeginn erteilt wird (vgl das hg Erkenntnis vom 22. November 2005, Zl 2002/03/0185).Der Bauwerber hat einen Anspruch darauf, dass die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung bei Vorliegen aller sonstiger Voraussetzungen mit der Auflage der Erlangung der Verfügungsgewalt über die Grundflächen vor Baubeginn erteilt wird vergleiche das hg Erkenntnis vom 22. November 2005, Zl 2002/03/0185).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen Lifte Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2024030005.J16Im RIS seit
06.10.2026Zuletzt aktualisiert am
06.10.2026