RS Vwgh 2026/9/2 Ro 2024/03/0005

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.2026
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8
EisenbahnG 1957 §31
VwRallg

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/03/0053 E 14. November 2006 RS 5

Stammrechtssatz

Der Bauwerber hat einen Anspruch darauf, dass die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung bei Vorliegen aller sonstiger Voraussetzungen mit der Auflage der Erlangung der Verfügungsgewalt über die Grundflächen vor Baubeginn erteilt wird (vgl das hg Erkenntnis vom 22. November 2005, Zl 2002/03/0185).Der Bauwerber hat einen Anspruch darauf, dass die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung bei Vorliegen aller sonstiger Voraussetzungen mit der Auflage der Erlangung der Verfügungsgewalt über die Grundflächen vor Baubeginn erteilt wird vergleiche das hg Erkenntnis vom 22. November 2005, Zl 2002/03/0185).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 öffentlicher Verkehr Eisenbahnen Seilbahnen Lifte Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1 Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2024030005.J16

Im RIS seit

06.10.2026

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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