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001 Verwaltungsrecht allgemeinHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/13/0014 B 28. Dezember 2022 RS 1Stammrechtssatz
In Abgabenverfahren besteht - schon wegen der anders gearteten Beweisregeln - weder eine Bindung an ein freisprechendes Strafurteil noch an einen Einstellungsbeschluss (vgl. VwGH 27.8.2020, Ra 2020/15/0043, mwN).In Abgabenverfahren besteht - schon wegen der anders gearteten Beweisregeln - weder eine Bindung an ein freisprechendes Strafurteil noch an einen Einstellungsbeschluss vergleiche VwGH 27.8.2020, Ra 2020/15/0043, mwN).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025150033.L03Im RIS seit
29.09.2026Zuletzt aktualisiert am
29.09.2026