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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1Rechtssatz
Es ist nicht zweifelhaft, dass auch an mehreren Tagen hintereinander ein Beschäftigungsverhältnis bloß für einen einzigen Tag vereinbart werden kann (etwa im Rahmen einer "Arbeit auf Abruf", vgl. VwGH 17.12.2002, 99/08/0008) und daher auch an mehreren Tagen hintereinander jeweils auf einzelne Tage beschränkte Beschäftigungsverhältnisse zumindest möglich sind.Es ist nicht zweifelhaft, dass auch an mehreren Tagen hintereinander ein Beschäftigungsverhältnis bloß für einen einzigen Tag vereinbart werden kann (etwa im Rahmen einer "Arbeit auf Abruf", vergleiche VwGH 17.12.2002, 99/08/0008) und daher auch an mehreren Tagen hintereinander jeweils auf einzelne Tage beschränkte Beschäftigungsverhältnisse zumindest möglich sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080091.L02Im RIS seit
29.09.2026Zuletzt aktualisiert am
29.09.2026