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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/08/0366 E 11. Juli 2012 RS 1Stammrechtssatz
Für die Annahme eines durchgehenden Beschäftigungsverhältnisses kommt es primär auf die ausdrückliche oder schlüssige Vereinbarung einer im Voraus bestimmten Arbeitsleistung an, wobei die tatsächlich feststellbare periodisch wiederkehrende Leistung ein Indiz für die zuletzt genannte schlüssige Vereinbarung ist (Hinweis: E 7. September 2005, 2002/08/0215).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080091.L01Im RIS seit
29.09.2026Zuletzt aktualisiert am
29.09.2026