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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §271Rechtssatz
Namentlich für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellungsempfänger handlungsfähig war, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Erwachsenenvertreter bestellt worden ist (vgl. VwGH 28.7.2020, Ra 2019/01/0330, mwN).Namentlich für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellungsempfänger handlungsfähig war, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Erwachsenenvertreter bestellt worden ist vergleiche VwGH 28.7.2020, Ra 2019/01/0330, mwN).
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080080.L02Im RIS seit
29.09.2026Zuletzt aktualisiert am
29.09.2026