RS Vwgh 2026/9/2 Ra 2025/08/0080

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Veröffentlicht am 02.09.2026
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Namentlich für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellungsempfänger handlungsfähig war, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Erwachsenenvertreter bestellt worden ist (vgl. VwGH 28.7.2020, Ra 2019/01/0330, mwN).Namentlich für die Frage der Wirksamkeit einer Zustellung kommt es darauf an, ob der Zustellungsempfänger handlungsfähig war, und nicht darauf, ob für ihn bereits ein Erwachsenenvertreter bestellt worden ist vergleiche VwGH 28.7.2020, Ra 2019/01/0330, mwN).

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025080080.L02

Im RIS seit

29.09.2026

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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